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Fragen und Antworten zum Selbsttest in Grundschulen
Warum ist es jetzt nötig, dass auch Schüler und Schülerinnen der Primarstufe einen Selbsttest durchführen?
Die Schulen in Sachsen dürfen mit der neuen Coronaschutzverordnung vom 29.03.21 unabhängig von den in den Landkreisen vorliegenden Inzidenzen öffnen. Das bewahrt uns vor einem ständigen Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Homeschooling. In Zeiten der Corona-Pandemie ist es die Aufgabe aller, dafür zu sorgen, dass Schule ein möglichst sicherer Ort bleibt. Der regelmäßige und flächendeckende Einsatz von »Laienselbsttests« macht Präsenzunterricht wieder möglich. Gemeinsam mit den übrigen Infektionsschutzmaßnahmen spannt sich damit ein Sicherheitsnetz, das wir in Zeiten der Corona-Pandemie benötigen. Die an den Schulstandorten stattfindenden Selbsttests geben Schülerinnen und Schülern sowie dem gesamten Schulpersonal Klarheit über die Infektionslage am Schulstandort. Der Selbsttest kann durch seine Schnelligkeit und die einfache Durchführung im Schulbetrieb einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten und bietet damit nicht nur Schutz für Schüler und Lehrer, sondern auch für Eltern und Großeltern.
Wie werden die Tests durchgeführt?
Keine Angst! Die uns gelieferten Selbststests sind nicht zu vergleichen, mit den Nasen-Rachen-Abstrichen, die tief eingeführt werden. Es handelt sich um ganz schmerzfreie, maximal etwas kitzelnde Selbsttests, die ca. 2 cm tief in die Nase eingeführt werden müssen. Wir haben das jetzt schon selbst mehrmals selbst gemacht und es ist überhaupt nicht schlimm. Unsere Lehrer werden die Kinder Schritt für Schritt anleiten und ihnen Hilfestellung geben, falls mal etwas nicht gleich klappt. Hier kann man sehen, wie die Tests durchgeführt werden:
Hier findet man die offizielle Anleitung des SMK:
Diese Testkits haben wir geliefert bekommen:
Was passiert, wenn der Selbsttest positiv ist?
Natürlich sind alle ganz aufgeregt, welches Ergebnis der Test zeigen wird. In den meisten Fällen ist er sicherlich negativ, aber natürlich kann auch ein positives Testergebnis vorkommen. Das heißt trotzdem noch nicht, dass eine Infektion auch wirklich vorliegt. Deswegen ist es wichtig, das Ergebnis mit den Kindern sensibel zu besprechen. Das betroffene Kind wird dann vom Lehrer ins Arztzimmer gebracht und wir werden die Eltern schnellstmöglich informieren, damit sie das Kind abholen und einen PCR beim Arzt anschließen können. Die Schule ist verpflichtet, eine Meldung ans Gesundheitsamt vorzunehmen. Neu in diesem Schuljahr ist, dass alle anderen Kinder nicht in Quarantäne gehen, sondern sich nur der Testrhythmus in dieser Klasse auf dreimal wöchentlich erhöht.
Können Sie den Test auch zu Hause durchführen?
Nein, das ist leider nicht mehr möglich. Es werden nur Tests von qualifizierten Testcentern anerkannt.
Welche Konsequenzen hat es, wenn Eltern ihre Kinder ohne Einverständniserklärung in die Schule schicken bzw. wenn Schüler sich weigern, den Selbsttest durchzuführen?
Wenn Schülerinnen und Schüler oder Erziehungsberechtigte weder der Testung an der Schule zustimmen, noch eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtbestehen einer Infektion oder ein anderweitiges aktuelles negatives Testergebnis vorlegen, dann ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Eine Betreuung der häuslichen Lernzeit durch Lehrkräfte ist nicht umsetzbar.
Kann die Schule eine Bestätigung der Testdurchführung ausstellen?
Ja, auf formlosen Antrag (Mail, Info im HAH) kann die Schule das Vorliegen eines negativen Testergebnisses bestätigen. Die Durchführung der schulischen Testung kann dadurch auch außerhalb der Schule für die Kinder und Sie von Vorteil sein.
Wer trägt die Haftung, wenn beim Testen etwas schief geht?
Sollte wider Erwarten beim Testen etwas schiefgehen, besteht bei Testungen in der Schule für Schülerinnen und Schüler gesetzlicher Unfallschutzversicherungsschutz.
Für fehlerhafte Produkte bzw. Testkomponenten haftet der Hersteller bzw. Händler.
Quellen:
https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html
FAQ: Tests
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
Dienstanweisung zur selbstständigen Durchführung von Covid-19-Schnelltests an sächsischen Schulen vom 08.04.21