Freistellungen

Eine Freistellung des Kindes von der Schulbesuchspflicht ist nur unter Angabe wichtiger Gründe (siehe Schulbesuchsverordnung §4) möglich und muss schriftlich beantragt werden. Bis zu zwei Tagen kann der Klassenleiter genehmigen, darüber hinaus ist der Schulleiter zuständig.

Gern können Sie zur Beantragung diesen Vordruck verwenden:

Nähere Informationen finden Sie auch in der Schulbesuchsverordnung.

Location Questenberger Weg 9 01662 Meißen Telefon 03521 453340 E-mail post@questenbergschule.edu-meissen.de Stunden Öffnungszeiten Sekretariat: Mo-Do: 7 Uhr - 12 Uhr und 13 - 14 Uhr Fr: 7-12 Uhr
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