Wenn Ihr Kind krank ist, geben Sie uns bitte bis 8 Uhr über das Sekretariat Bescheid, damit wir uns keine Sorgen machen. Falls wir bis 9 Uhr keine Rückmeldung haben und Sie nicht erreichen können, sind wir verpflichtet, die Polizei über das Fernbleiben des Kindes zu informieren, um sicherzustellen, dass es keine unvorhergesehenen Ereignisse auf dem Schulweg gab.
Info an die Schule
Für die ersten drei Krankheitstage reicht eine mündliche Krankmeldung über das Sekretariat aus.
Ab dem 4. Tag bitten wir um eine schriftliche Entschuldigung per Mail oder Post.
Falls die Erkrankung länger als eine Woche andauert, bitten wir um ein Attest vom Arzt. Hier finden Sie den Vordruck zur Bestätigung als pdf-Dokument:
Sportbefreiung
Falls Ihr Kind eine kleine vorübergehende körperliche Einschränkung hat (Husten, Fuß verrenkt, etc.) können Sie per Mitteilung im HAH um eine zeitweise Befreiung vom Sportunterricht bitten. Über Art und Umfang der Befreiuung entscheidet der Sportlehrer.
Chronische Einschränkungen bestätigen Sie bitte mit einem ärztlichen Attest.
Läuse
Falls bei Ihrem Kind Läuse aufgetreten sind, informieren Sie uns bitte umgehend. Wir sind verpflichtet, die anderen Eltern daraufhinzuweisen, dass an der Schule Läuse vorgekommen sind. Wir versprechen Ihnen allerdings, dass wir mit der Information, welche Kinder dies betrifft, vetraulich umgehen werden. Bitte schicken Sie Ihr Kind erst nach erfolgreicher Behandlung wieder in die Schule.
Verpasster Unterrichtsstoff
Wir möchten Sie bitten, sich über verpassten Unterrichtsstoff selbstständig zu informieren und diesen nachzuholen, sobald dies der Gesundheitszustand Ihres Kindes wieder zulässt. Krankenpartner, die sich gegenseitig mit verpassten Aufgaben unterstützen, können dabei sehr hilfreich sein.