Schulanmeldung

Anmeldung für Kinder deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist

Die Anmeldung neuzugewanderter Kinder, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, erfolgt über das Landesamt für Schule und Bildung unter folgendem Link:

https://www.schulportal.sachsen.de/bildungsberatung/

Zuzug/ Schulwechsel

Wenn Sie von einer anderen Schule an unsere Schule wechseln möchten, bitten wir Sie um eine kurze Absprache per Telefon oder persönlichem Termin mit der Schulleitung, um die gegebenen Umstände zu klären und zu überlegen, wie ein Wechsel für Sie und Ihr Kind entspannt umgesetzt werden kann. Gern können Sie im Vorfeld das Formular zum Schulwechsel bereits ausfüllen und per Mail an uns senden.

Bitte klären Sie im Vorfeld auch die Schulbezirkszugehörigkeit. Die Öffnung des Schulbezirks für ganz Meißen gilt erst ab dem Einschulungsjahr 2021/22.

Schulanmeldung Klasse 1 für das SJ 2025/26

Die Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/26 findet am 27.08.2024 von 14-18 Uhr und am 05.09.24 von 12-16 Uhr in unserer Schule statt. Das vorausgefüllte Formular kann, aber muss nicht mitgebracht werden.

Achtung: Um unnötig lange Wartezeiten zu vermeiden, ist für diese beiden Termine eine Terminvereinbarung nötig. Es werden je 5 Anmeldungen/ 30 Minuten eingeplant, so dass auch hier eine geringe Wartezeit entstehen kann.

Sie finden den Link dafür hier: Nuudel-Link

Bitte tragen Sie sich nur für eine Zeit ein!

Ohne Terminvereinbarung kann ihr Kind am 05.09.2024 von 15-16 Uhr angemeldet werden.

In unserer Schule können alle Kinder angemeldet werden, die in der Stadt Meißen wohnen.
Zu beachten ist, dass die Kosten für die Schülerbeförderung (ab 2 km) nur für die nächstgelegene Schule übernommen werden.

Gern können Sie die Anmeldeunterlagen für die Schulanmeldung schon im Vorfeld herunterladen und ausfüllen. Sie können Sie aber auch am Tag der Anmeldung bei uns ausfüllen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

– Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde Ihres Kindes

– gültiges Ausweisdokument eines Erziehungsberechtigten

bei gemeinsamem Sorgerecht die Einverständniserklärung des zweiten Sorgeberechtigten

– Nachweis des Sorgerechts, wenn Sie alleine sorgeberechtigt sind

– beim Reisepass auch die dazugehörige Meldebescheinigung

– ggf. ärztliche Gutachten oder Empfehlungen des Kindergartens

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur mit vollständigen Unterlagen erfolgen kann.

Die Anwesenheit des Kindes ist zu diesem Termin nicht erforderlich.

Neben den Personalien werden auch wichtige Hinweise und Wünsche erfasst sowie der Besuch des Faches Religion (evangelisch oder katholisch) oder die Wahl des Faches Ethik festgehalten. Für die Gestaltung eines nahtlosen Überganges von der Kindertagesstätte in die Grundschule würden wir gern auf die Entwicklungsberichte der von Ihrem Kind besuchten Kindertagesstätte zurückgreifen und bitten Sie deswegen während des Anmeldegesprächs um Ihr schriftliches Einverständnis.

Nach unserer Erfahrung haben die meisten Eltern wie wir viele Fragen im Zusammenhang mit der Schulaufnahme. Wir nehmen uns in den Anmeldegesprächen gern für die Beantwortung Zeit und bitten Sie, gegebenenfalls Wartezeiten einzuplanen.

Aufnahmeverfahren:

Wir freuen uns sehr, dass Sie Ihr Kind an unserer Grundschule anmelden.

Die Grundschulen der Stadt Meißen haben einen gemeinsamen Schulbezirk[1]. Das heißt, dass sich grundsätzlich alle Kinder, die in Meißen ihren Hauptwohnsitz haben, an unserer Schule anmelden können.

Für den Fall, dass die Anmeldungen die Kapazität unserer Schule übersteigen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.

Die Auswahl der Schüler erfolgt auf Grundlage sachgerechter Kriterien. Bitte teilen Sie uns bereits zur Schulanmeldung oder bis spätestens 30.10.2021 schriftlich mit, falls eben diese in Ihrem Fall vorliegen.

Die Rangfolge der Kriterien ergibt sich wie folgt:-

  1. Härtefallentscheidung

Dies betrifft Kinder, für die die Ablehnung an unserer Schule eine unzumutbare Härte bedeuten würde.

Die Anwendungsmöglichkeiten dieses Kriteriums sind unterschiedlich und vielfältig. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um Einzelfallbetrachtungen. Die Entscheidung über die Anerkennung eines Härtefalls trifft der Schulleiter.

2. Unzumutbarer Schulweg bei Ablehnung

Dies betrifft Kinder, für die durch eine Ablehnung und Aufnahme an eine andere Schule ein unzumutbarer Schulweg entstehen würde.

3.Geschwisterkinder

Das betrifft Kinder, deren leibliche Geschwisterkinder mit demselben Hauptwohnsitz wie das anzumeldende Kind bereits in Klasse 1-3 in unserer Schule aufgenommen sind

4. Schulwegnähe

Der Schulweg wird mit dem Routenplaner für google maps für Fußgänger ermittelt. 

5. Losverfahren

Wenn die Plätze trotz Anwendung der Kriterien in der vorgegebenen Reihenfolge nicht ausreichen, entscheidet das Losverfahren.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Losverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Grundschule der Stadt Meißen. Bei der Anmeldung können Zweit- bzw. Drittwünsche angegeben werden. Eine Umsetzung dieser kann allerdings nicht verbindlich garantiert werden.

Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung eine Aufnahmebestätigung der anderen Schule.  Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen.

Falls nach Abschluss des Verfahrens wieder Plätze an unserer Schule frei werden, wird ein weiteres Auswahlverfahren durchgeführt. Zur Teilnahme genügt ein formloser Antrag.


[1] Meißner Amtsblatt 7/2020, S. 9

Location Questenberger Weg 9 01662 Meißen Telefon 03521 453340 E-mail post@questenbergschule.edu-meissen.de Stunden Öffnungszeiten Sekretariat: Mo-Do: 7 Uhr - 12 Uhr und 13 - 14 Uhr Fr: 7-12 Uhr
search previous next tag category expand menu location phone mail time cart zoom edit close